Es ist nie zu spät, das zu werden, was man hätte sein können – George Elliot

Damit Sie in Ruhe feststellen können, ob Sie mit mir zusammenarbeiten möchten, biete ich Ihnen die Möglichkeit eines für Sie unverbindlichen Erstgespräches.

In diesem Erstgespräch schildern Sie mir Ihr Anliegen und ein vielleicht bereits konkret gewünschtes Therapieziel. Ich stelle Ihnen die möglichen und angemessenen Therapiemethoden vor und beantworte Ihnen Ihre ersten, dringlichen Fragen.

Die folgende, erste Sitzung von 60-minütiger Dauer dient einer umfassenden Anamnese auf Basis eines von Ihnen im Vorfeld vervollständigten Anamnesebogens. Wir besprechen zudem den konkreten Ablauf Ihrer individuellen Therapie und können auf Wunsch einen festen Gesamtzeitrahmen festlegen. Und dann kann es auch schon losgehen… Ihr Weg zu sich  [SELBST] beginnt….

Ich kenne die Herausforderung, die der Alltag mit sich bringt, um Zeit für sich [SELBST] zu finden. Deshalb schaffe ich Freiräume für Sie, indem ich Ihnen während der Woche Termine in den Abendstunden sowie Samstags zwischen 10 und 14 Uhr anbiete.

Die Termine finden üblicherweise in meinen Räumlichkeiten statt, können auf Wunsch aber auch in Ihrem privaten Umfeld oder im Rahmen meines Angebotes „Flanieren und Sinnieren“ während eines Spazierganges in der freien Natur durchgeführt werden. Dabei kommen Sie sich Schritt für Schritt [SELBST] näher.

Der Reichtum besteht nicht im Besitz von Schätzen, sondern in der Anwendung, die man von ihnen zu machen versteht – Napoleon

 

Das Honorar für eine Therapiesitzung, welche zu einem bestimmten Termin verbindlich vereinbart wird, kostet 90 € für eine volle Stunde (60 Minuten). Für Paar- und Familientherapie gilt ein Stundensatz von 120 €.

Absagen innerhalb von 48 Stunden vor Termin sowie Nichterscheinen werden mit 80% des Stundensatzes berechnet.

Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über Privatrechnung (Selbstzahler).

Ihre Vorteile als Selbstzahler:

  1. zeitnahe Termine, da Ihr Leidensdruck jetzt besonders groß ist
  2. Die Dauer der Gesamttherapie sowie der einzelnen Sitzungen kann frei vereinbart werden und ist nicht an Vorgaben der Krankenversicherung gebunden.
  3. Die Wahl der geeigneten Therapiemethode kann anhand Ihrer individuellen Bedürfnisse erfolgen und ist nicht auf die von den gesetzlichen Krankenversicherungen zugelassenen Methoden beschränkt.

Ein offenes Wort: Selbstzahler zu sein wirkt zunächst vielleicht abschreckend. Aber überlegen Sie mal, wie viel Geld Sie bisher schon ausgegeben haben, um sich “bei Laune” zu halten oder sich kurzfristig “Gutes zu tun”. Eine therapeutische Reise zu sich [SELBST] ist nachhaltiger als jede Wochenend-Wellness-Reise…und auch nicht viel teurer!

Ausnahmen:

Vor allem private Krankenversicherer und die Beihilfe für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst erstatten häufig auch die Behandlungskosten von Heilpraktikern. Deshalb erkundigen Sie sich bitte auf jeden Fall vor Beginn einer Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung zu Möglichkeiten einer Kostenübernahme für eine Psychotherapie bei einem Heilpraktiker.

Nach derzeitiger Rechtslage erstatten die gesetzlichen Krankenversicherer keine Kosten für Heilpraktikerleistungen im Bereich der Psychotherapie. Unter besonderen Voraussetzungen werden aber auch dort gegebenenfalls Kosten anteilig erstattet. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

Mögliche Erstattung durch die Krankenkassen nach GebüH (nach Genehmigung durch die Krankenkasse bzw. die private Krankenversicherung)

Ziffer 19.1 Psychotherapie von halbstündiger Dauer 26,00 Euro
Ziffer 19.2 Psychotherapie von 50 – 90 Minuten Dauer 46,00 Euro
Ziffer 19.3 Ausstellung eines psychodiagnostischen Befundes 38,50 Euro
Ziffer 19.4 Psychotherapeutisches Gutachten je zweizeiliger Seite 15,50 Euro
Ziffer 19.5 Psychologische Exploration mit eingehender Beratung 46,00 Euro

Eine direkte Abrechnung zwischen der privaten und / oder gesetzlichen Krankenversicherung und mir findet nicht statt, selbstverständlich unterstütze ich Sie aber durch die Erstellung der nötigen Befundberichte zur Genehmigung einer Therapie.

Gemäß UStG §4, Nr. 14, S. 1 bin ich als Heilpraktikerin (Psychotherapie) für heilkundliche Tätigkeiten von der Umsatzsteuer befreit.